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Kurzstudie: Hochschulen und Hochschulrat - Mitglieder und Aufgabenbereiche 2007

Förderung:
Hans-Böckler-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Arbeitsstelle der Ruhr-Universität Bochum - IG Metall

Projektleitung:
Prof. Dr. Rolf G. Heinze (Ruhr-Universität Bochum)
Prof. Dr. Jörg Bogumil (Ruhr-Universität Bochum)

Projektbearbeitung:
Dipl.-Verw.-Wiss. Falk Ebinger (Ruhr-Universität Bochum)
Dipl.-Soz.-Wiss. Stephan Grohs (Ruhr-Universität Bochum)
Dipl.-Ing. Katrin Lenz (Gemeinsame Arbeitsstelle RUB - IG Metall)

Laufzeit: 07/2007 bis 10/2007

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Inhalt des Projektes


Im deutschsprachigen Hochschulraum haben die Landesgesetzgeber mit dem Hochschulrat eine neue Institution geschaffen, die in der Regel über weit reichende Kompetenzen an den Hochschulen verfügt. Mit der Novellierung der Hochschulgesetze und der Universitätsverfassungen steigen die Kompetenzen dieses neuen Leitungsorgans tendenziell noch an. Ein besonderes Kennzeichen der Hochschulräte ist, dass externe Vertreter an wesentlichen Entscheidungen an den Hochschulen beteiligt werden.

Die Kompetenzen der Hochschulräte gehen zu Lasten der klassisch-parlamentarischen Repräsentation gesellschaftlicher Interessen durch das Landesparlament und die Landesregierung sowie (vor allem) zu Ungunsten der Selbstverwaltung der jeweiligen Hochschule. Hochschulräte sollen in der Regel zudem keine Vertreter von gesellschaftlichen Interessengruppen, sondern charismatische Einzelpersönlichkeiten sein. Nach der verbreiteten, öffentlichen Meinung profitieren die Hochschulen von den Räten insbesondere dadurch, dass ihre Handlungs- und Reformfähigkeit gestärkt wird. Die Hochschulen sollen dabei vor allem von zusätzlichem externem Sachverstand profitieren.

Trotz dieser generellen Gemeinsamkeiten gibt es in den verschiedenen Bundesländern und Hochschulen sehr unterschiedliche Vorgehensweisen und Kompetenzen in der Ausgestaltung der Stellung, der Zusammensetzung und der Aufgaben der Hochschulräte. Mit dem hier beantragten Kurzprojekt soll ein erster systematischer Überblick über folgende Fragestellungen gewonnen werden:

  • Wird das neue Leitungsgremium „Hochschulrat“ rein extern oder auch mit Hochschulangehörigen besetzt werden?
  • Welche Aufgaben werden dem Hochschulrat zugewiesen? Soll seine Funktion vorwiegend beratender oder kontrollierender Natur sein?
  • Sind Arbeitnehmer- oder Studierendenvertreter in einem Hochschulrat konzeptionell rechtfertigbar?
  • Benötigt man die Repräsentanz von unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen oder sollten Wirtschaftsvertreter die überwiegende Mehrheit der Hochschulräte ausmachen?

Mit dieser Expertise könnten all diejenigen Länder, in denen heute ein neues Hochschulgesetz auf Landesebene erörtert wird und die Hochschulen, an denen die Ausrichtung oder Besetzung eines Hochschulrats ansteht (NRW), wichtige Informationen für Ihre Entscheidungsprozesse zur Verfügung gestellt werden.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Studie stehen hier zum Download zu Verfügung.

Am 12. Februar 2008 findet die Tagung Hochschulräte - eine neue Form der Steuerung von Hochschulen? an der Ruhr-Universität Bochum statt. Die Tagung wird veranstaltet durch eine Kooperation der Ruhr-Universität mit der Hans-Böckler-Stiftung. Den Flyer samt Anmeldung und Wegbeschreibung finden Sie hier.