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Wichtiges zu Prüfungen

Modulbeauftragte

  • Arbeit, Institutionen, kulturelle Praktiken: Prof. Dr. Heike Kahlert
  • Kulturelle und mediale Repäsentationen: Prof. Dr. Julia Bee
  • Identitäten, Positionen, Diferenzen: Prof. Dr. Christian Grünnagel
  • Vertiefungsmodul (nur 2-Fächer-Master): Prof. Dr. Heike Kahlert

Modulprüfungen

Alle geforderten Leistungen (sowohl für die Modulprüfung als auch für den Studiennachweis) sind in den Prüfungsordnungen definiert und werden in den Veranstaltungskommentaren (eCampus und Vorlesungsverzeichnis) ausgewiesen. In Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden keine veranstaltungsbegleitenden Modulprüfungen ablegen, werden (i.d.R.) unbenotete Studienleistungen (Studiennachweise) als Voraussetzung für den Abschluss des Moduls verlangt.

 

Gender Studies - Kultur, Kommunikation, Gesellschaft (2-Fächer-Master)

Eine Veranstaltung wird mit einem unbenoteten Studiennachweis abgeschlossen. In der anderen Veranstaltung ist eine benotete Modulprüfung (schriftlicher Leistungsnachweis, z.B. eine Hausarbeit) zu erbringen.

Die Aufbaumodule und das Vertiefungsmodul schließen ergänzend mit einem unbenoteten Modulabschlussgespräch ab, das als Gruppengespräch die besuchten Veranstaltungen reflektiert und evaluiert. Die Abschlussgespräche werden von den Modulbeauftragten durchgeführt. Erst mit dem Besuch des Modulabschlussgesprächs wird das Modul kreditiert.

Eine Ausnahme bildet das Abschlussmodul. Dieses Modul wird mit einer mündlichen Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Als Prüfer*innen kommen die kernlehrenden Professor*innen in Frage.

 

International Gender Studies (1-Fach-Master)

Zum Abschluss eines Moduls kann i.d.R. zwischen zwei der folgenden Varianten gewählt werden.

Variante 1 Eine Veranstaltung wird mit einem unbenoteten Studiennachweis abgeschlossen. In der anderen Veranstaltung ist eine benotete Modulprüfung (schrftlicher Leistungsnachweis, z.B. eine Hausarbeit) zu erbringen.

Variante 2 In beiden Veranstaltungen wird jeweils ein unbenoteter Studiennachweis erbracht. Der Abschluss des Moduls erfolgt mit einer mündlichen Modulabschlussprüfung über die Inhalte beider Veranstaltungen. Die Prüfungen werden indiviudell mit der*dem jeweiligen Modulbeauftragten im Vorfeld abgesprochen und durchgeführt.

Am Ende des Studiums müssen mind. eine mündliche Modulabschlussprüfung sowie mind. zwei Hausarbeiten vorgewiesen werden. Ebenfalls muss mind. ein Nachweis über die Teilnahme an einer englischsprachigen oder bilingualen Veranstaltung vorgewiesen werden.

 

Wichtiger Hinweis!

Beim Abschluss eines Modul werden einzelne Leistungen zu einem Modul zusammengefasst. Dabei werden die Modulnote sowie die Kreditpunkte, die Sie für das Modul erhalten, berechnet. Diesen Schritt führen Sie selbstständig in eCampus durch. Dazu müssen alle für das Modul zu verwendenen Nachweise regulär, d.h. durch die Dozierenden eingetragen worden sein. Eine bebilderte Anleitung der einzelnen Schritte finden Sie auf der Seite von CampusOffice.

Für Modulbestätigungen senden Sie bitte im Anschluss entsprechend eine E-Mail an die Studienfachkoordinatorin. Nach der Überprüfung und Bestätigung der Modularisierung werden die Module final dem Studiengang zugeordnet. Sollten Sie Probleme bei der Zusammenfassung der Module haben, können Sie gern eine E-Mail schreiben oder in die Sprechstunde kommen. Bitte teilen Sie in beiden Fällen mit, welche Veranstaltungen zu welchem Modul zusammengefasst werden sollen. Senden Sie außerdem immer Ihre Matrikelnummer mit. Das erleichtert die Arbeit in der Koordinationsstelle und erspart Ihnen eine lange Bearbeitungszeit.

Masterprüfung

Gender Studies -Kultur, Kommunikation, Gesellschaft (2-Fächer-Master)

Die Masterprüfung besteht aus den erfolgreich abgeschlossenen studienbegleitenden Modulprüfungen in den gewählten Fächern. Das Abschlussmodul mit einer mündlichen Modulprüfung ist als letztes Modul zu absolvieren. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis über die erfolgreich abgelegten Modulprüfungen des Basismoduls, der Aufbaumodule A, B und C sowie des Vertiefungsmoduls. Die Anmeldung läuft über die Koordinationsstelle. Die Zulassung zur Masterarbeit ist in der Prüfungsrodnung (§ 19) geregelt. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Prüfungsamt derjenigen Fakultät einzureichen, bei der das Fach der Masterarbeit angesiedelt ist. Im Fach Gender Studies ist das Prüfungsamt der Fakultät für Sozialwissenschaft zuständig.

 

International Gender Studies (1-Fach-Master)

Die Masterprüfung besteht aus den erfolgreich abgeschlossenen studienbegleitenden Modulprüfungen sowie dem erfolgreich abgeschlossenen Mastermodul (Kolloquium, Masterarbeit und Disputation). Die Zulassung zum Mastermodul ist in der Prüfungsordnung (§ 17) geregelt. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Prüfungsamt der Fakultät für Sozialwissenschaft einzureichen.