Gender Studies ist eine noch relativ junge Forschungsdisziplin, die Geschlecht als Kategorie zur Analyse von Gesellschaft und Kultur in verschiedenen historischen, kulturellen oder politischen Kontexten einsetzt. "Gender" zeigt die soziale und kulturelle Konstruiertheit von Geschlecht, Rollenvorstellungen und Normen auf.
Da Geschlecht als soziale Kategorie nie allein steht, sondern immer mit anderen Kategorien wie Ethnie, Körper oder Alter verbunden ist, lernen Studierende aus intersektionaler Perspektive geschlechterhierarchische Realitäten wahrzunehmen, gesellschaftliche Entwicklungen mit Blick auf Geschlechterverhältnisse kritisch zu hinterfragen und Methoden und Instrumente zur Schaffung von Chancengleichheit kennen. Dabei werden auch u.a. Forschungsrichtungen wie Männlichkeitsforschung, Postcolonial Studies, Disability Studies, Critical Whiteness Studies und Queer Studies in den Blick genommen.
In jedem Sommer findet eine Informationsveranstaltung der Koordinationsstelle zu den Studienprogrammen der Gender Studies an der RUB statt. Hier werden Fragen zu Lehre, Forschung, Studienstruktur, Vernetzung etc. beantwortet. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Der nächste Termin für diese Infomationsveranstaltung ist
Di, 17.06.2025, 16-18 Uhr, via Zoom.
An der RUB werden im Fach Gender Studies folgende Schwerpunkte angeboten:
An der RUB setzt sich die Kernlehre der Gender Studies aus dem Lehrangebot der drei Fakultäten für Sozialwissenschaft, Philologie (insbes. Medienwissenschaft) und Geschichtswissenschaften zusammen. Dieses Angebot wird ergänzt durch Veranstaltungen des Marie Jahoda Centers und zusätzlich auch durch wechselnde Lehrangebote aus weiteren Fächern wie z.B. Evangelische und Katholische Theologie, Sportwissenschaft und Psychologie.
International Gender Studies (1-Fach-Master)
Gender Studies - Kultur, Kommunikation, Gesellschaft (2-Fächer-Master)
International Gender Studies (1-Fach-Master)
Abschluss eines fachlich in Frage kommenden B.A.-Studiums der Gender Studies mit einem Mindestumfang von 180 CP (ECTS-Anrechnungspunkte). Andere gleichwertige Studienabschlüsse der Geistes- und Kulturwissenschaft, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft, Rechtswissenschaft, Theologie, Psychologie Gesundheits- und Pflegewissenschaft können als gleichwertig anerkannt werden, sofern mindestens 30 CP aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche beinhaltet sind:
Es wird auf Basis der oben beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Äquivalenzprüfung vorgenommen.
Gender Studies - Kultur, Kommunikation, Gesellschaft (2-Fächer-Master)
mindestens 6-semestriges, abgeschlossenes B.A.-Studium in einer Geistes-, Kultur-, Sozialwissenschaft oder einer Philologie. Magister- bzw. Diplomabschlüsse können als gleichwertig anerkannt werden. Es wird anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Äquivalenzprüfung vorgenommen (s.u.).
Das Studium der Gender Studies kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen, die auf dieser Seite aufgelistet sind.
Bitte beachten Sie: Die beiden Studiengänge sind zulassungsfrei, es gibt also keine Zulassungsbeschränkung mehr. Eine Onlinebewerbung ist jedoch zwingend notwendig. Alle Bewerbungen, die die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen, können zugelassen werden.
1. Die Bewerbung für die beiden Studiengänge des Studienfachs Gender Studies erfolgt über das Online-Bewerbungsportal der Zulassungsstelle der Ruhr-Universität Bochum. Zunächst müssen Sie sich im neuen Bewerbungsportal registrieren. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit Ihrer Benutzerkennung und mit Ihrer Freischaltung. Nach Freischaltung Ihres Accounts können Sie sich im Bewerbungsportal anmelden.
2. Im nächsten Schritt beantragen Sie Ihren Studienplatz für den 1-Fach Master "International Gender Studies" oder für den 2-Fächer-Master "Gender Studies - Kultur, Kommunikation, Gesellschaft". Sie können sich parallel für beide Studiengänge der Gender Studies bewerben. Nach Auswahl des Studiengangs geben Sie Ihre Daten ein und laden fristgerecht Ihre Unterlagen hoch.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli. Bis dahin müssen Sie den vollständigen Antrag inkl. des Uploads aller erforderlichen Unterlagen (BA-Zeugnis und das Diploma Supplement (falls vorhanden) und/oder das Transcript of Records) abgeben. Die Zulassung erfolgt nach der formalen und inhaltlichen Prüfung, entweder auf Grundlage des Bachelorstudiums oder auf Grundlage eines vorläufigen, vom Prüfungsamt unterschriebenen Transcripts mit über min. 150 CP von 180 CP oder 180 von 210 CP.
Studieninteressierte aus Non-EU-Staaten bewerben sich ebenfalls über das Online-Bewerbungsportal Zulassungsstelle. Bitte beachten Sie jedoch die abweichenden Frist für die Bewerbung, diese endet am 15. Juli. Diese Frist wird auch im Bewerbungsportal angegeben. Internationale Studierende benötigen zum Zeitpunkt der Bewerbung ihre Studienabschlussdokumente sowie einen von der RUB akzeptierten Nachweis über die Deutschkenntnisse. Weitere Informationen zu den akzeptierten Sprachnachweisen finden Sie unter https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/bewerbung-fuer-internationale-studieninteressierte
Mit Ihren Zugangsdaten, die Sie nach der Registrierung im neuen RUB Bewerbungsportal erhalten haben, können Sie sich jederzeit über den Stand Ihres Antrags informieren. Tun Sie dies regelmäßig, während Ihre Unterlagen geprüft werden, damit Sie keine Hinweise, Nachfragen und eventuelle Fristen verpassen.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/kontakt-zur-zulassungsstelle
3. Erfüllt Ihr erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor-Abschluss) die inhaltlichen, fachspezifischen und formalen Voraussetzungen, wird Ihnen eine Zulassung im Bewerbungsportal erteilt. Den Bescheid können Sie nach Login im Bewerbungsportal abrufen.
4. Nach Erhalt des Zulassungsbescheides wird das Bewerbungsverfahren durch die Ein- bzw. Umschreibung abgeschlossen. Die Onlineimmatrikulation führen Sie ebenfalls im Bewerbungsportal durch. Möglich ist dies direkt nach der Zulassung. Während des Einschreibungsprozesses werden Sie auch zum Upload der nötigen Dokumente aufgefordert und erhalten auch währenddessen die nötigen Informationen.
Weitere Informationen zur Ein- und Umschreibung erhalten Sie auf den Seiten der Immatrikulationsstelle: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/immatrikulation-einschreibung sowie https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/faq-einschreibung-der-rub sowie beim Studierendensekretariat unter https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/umschreibung-studiengang-wechseln
Bitte bedenken Sie, dass Sie für die Ein- und Umschreibung ein obligatorisches Beratungsgespräch vorweisen müssen. Bitte kontaktieren Sie dafür die Studienfachberaterin Maximiliane Brand und vereinbaren einen Termin. Die Studienfachberatung bietet darüber hinaus für die zugelassenen Master-Bewerber*innen während der Einschreibefrist eine gesonderte Sprechstunde für das obligatorische Beratungsgespräch an.
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wird anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Äquivalenzprüfung vorgenommen. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann mit Auflagen verbunden werden, die bis zum Abschluss des Master-Studiums erfüllt werden müssen. Nachgeholte Studienleistungen müssen bei der Anmeldung zur Masterprüfung vorgelegt werden.
International Gender Studies (1-Fach-Master)
Grundlage der Gleichwertigkeitsbeurteilung ist das Profil der B.A.-Phase der entsprechenden Studiengänge in Bochum sowie die Erfüllung der Auflage von mind. 30 CP in einem oder mehreren der o.g. genannten Bereiche.
Gender Studies - Kultur, Kommunikation, Gesellschaft (2-Fächer-Master)
Grundlage der Gleichwertigkeitsbeurteilung ist das Profil der B.A.-Phase der gestuften Studiengänge Medienwissenschaft, Geschichte, Kunstgeschichte, Philologien, PWG (Politik, Wirtschaft und Gesellschaft), KIG (Kultur, Individuum und Gesellschaft), sowie Sozialwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Eine ausführliche Beschreibung der Bochumer B.A.-Phase finden Sie in den Studienordnungen der jeweiligen Fächer.