Unis sind demokratisch aufgebaute Institutionen, in denen es vielerlei Gremien und Partizipationsmöglichkeiten gibt. Vielleicht wart ihr selbst schon mal unzufrieden mit Abläufen an der Uni, aber hattet das Gefühl, alleine ohnehin nicht daran verändern zu können. Oder die ganzen Begrifflichkeiten wirkten zu überfordernd und intransparent auf euch. Damit das nicht wweiter der Fall ist, wollen wir euch im Folgenden einen kleinen Überblick geben.
Grundsätzlich ist die Hochschulpolitik (HoPo) in zwei getrennte Ebenen eingeteilt: Die akademische Selbstverwaltung und die studentische Selbstverwaltung.
In der akademischen Selbstverwaltung werden alle die ganze Uni betreffenden Entscheidungen getroffen. In den Gremien sitzen jeweil Vertreter*innen der vier Statusgruppen: Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Studierende und Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung. Im folgenden soll ein Überblick über die Gremien unser Fakultät geboten werden.
Der Fachschaftsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Studierenden an der Fakultät für Sozialwissenschaft. Unsere Arbeit besteht unter anderem darin, uns in Fakultätsgremien für die studentischen Belange einzusetzen und die Studierenden über aktuelle Geschehnisse zu informieren. Zudem steht der Fachschaftsrat euch als Ansprechpartner bei Problemen mit Angehörigen der Fakultät oder Uni, also z.B. bei Problemem mit Lehrenden zur Verfügung. Ihr könnt uns jederzeit per Mail kontaktieren oder einfach in unseren Sprechstunden (derzeit via Zoom) vorbeischauen. Etwas genauere Informationen zu unseren Aufgaben könnt Ihr in unserem Selbstverständnis nachlesen.
Das höchste Beschlussfassende Gremium der Fakultät ist der Fakultätsrat. Ihm sind diverse Fakultätskommissionen zugehörig. Im Fakultätsrat werden beispielsweise die Leitlinien der Fakultät aufgestellt, Prüfungsordnungen festgelegt und die Lehrplanung abgestimmt. Euch vertritt dort der Fachschaftsrat, der auch jedes Jahr als Liste zur Fakultätsratswahl antritt.
Besprechung der einzelnen Sektionen mit meist allen Mitarbeiter*innen und den Vertreter*innen des Fachschaftsrates. An unserer Fakultät haben wir die 5 Sektionen Methoden, Sozialpsychologie, Soziologie, Politikwissenschafts und Sozialökonomie.
Die Fakultätskommission der Lehre (FKL) ist ein beratendes Gremium. Hier wird unter anderem die Lehrplanung für das nächste Semester besprochen.
Die Fakultätskommission für Struktur, Planung und Finanzen (FKS) ist ein beratendes Gremium und bespricht die Finanzplanung und die generelle Planung der Fakultät.
Diese Kommission vergibt die Qualitätverbesserungsmittel der Fakultät, und weißt diese Mittel verschiedenen Projekten zu, die die Qualität der Lehre oder Uni verbessern. Durch die studentische Mehrheit stellen diese die Mehrheit der Kommission.
Eine Berufungskommission wird gegründet, wenn eine Professur frei wird und neu besetzt werden muss. Den Vorsitz übernimmt meist eine Person aus der jeweiligen Sektion in der die Professur vakant ist. Über mehrere Sitzungen verteilt setzt sich die Kommission mit den Berwerber*innen auseinander und stellt am Ende eine Berufungsliste auf.
Verwaltung der Fakultätsbibliothek. Dazu gehören unter anderem die Festlegung von Öffnungszeiten, die Besprechung von Neuanschaffungen und die Verwaltung der Literatur.
Die Organisation und Koordination der studentischen Lehrveranstaltungsevaluation ist der Evaluationskommission übertragen. Die Studierendenbefragungen dienen der Sicherung und Verbesserung, der Qualität und der Effizienz sowohl einzelner Lehrveranstaltungen, als auch des gesamten Studienangebots einer wissenschaftlichen Einrichtung. Sie verfolgen primär das Ziel, der oder dem einzelnen Lehrenden konstruktive Rückmeldungen bezüglich des mit ihrer oder seiner Lehrveranstaltung verbundenen Lehr- und Lernerfolgs aus Sicht der an dieser Lehrveranstaltung teilnehmenden Studierenden zu geben.
Dieses Gremium hat eine studentische Mehrheit. Bei Änderung an der Prüfungsordnung muss der Studienbeirat zustimmen, ansonsten braucht der Fakultätsrat eine 2/3 Mehrheit, zur Änderung der Ordnung anstelle einer einfachen Mehrheit.
Alle Prüfungsrelevanten Themen werden hier diskutiert und beschlossen, darunter fallen unter anderem Plagiate sowie Änderungen an der Prüfungsordnung. Der Fachschaftsrat vertritt die Fachschaft mit zwei Vertreter*innen.
Der Promotionsausschuss entscheidet über alle Fragen, die die Einhaltung der Promotionsordnung betreffen; er soll die Erledigung der laufenden Geschäfte seiner bzw. seinem Vorsitzenden übertragen. Er ist Widerspruchsinstanz im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung.
Zu den Aufgaben gehören die Entscheidung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand, die Benennung der Berichterinnen bzw. Berichter für die Dissertation, die Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren, bei Nichtbestehen die Fristsetzung für die Wiederholungsprüfung und der Beschluss über Abbruch und Beendigung des Promotionsverfahrens.