Wenn Sie zum Studium nach Bochum aus einem Nicht-EU Land kommen und in Bochum während des Studiums wohnen werden (Meldeadrese) ist das Ausländerbüro der Stadt Bochum zuständig.
Ausländerbüro der Stadt Bochum (Webseite)
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
D-44777 Bochum
Für die Aufenthaltsgenehmigung und Visumsverlängerung (Studierende aus Nicht EU–Ländern) benötigen Sie folgende Unterlagen:
Alle Studierende müssen mit Beginn des Studiums zur Einschreibung einen Nachweis über die Krankenversicherung erbringen.
Wenn Sie aus einem Staat kommen, mit der die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, zahlen Sie diesen Beitrag nicht. Sie müssen dies aber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (zum Beispiel AOK, TK, BEK, etc.) registrieren lassen. Bringen Sie dazu die entsprechenden Auslandskrankenscheine mit.
Ausnahmen:
Die gesetzliche Versicherungspflicht - also das Recht, sich zum günstigen Studierendenbeitrag für die Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zu versichern - besteht nur für Studierende bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach müssen Sie sich freiwillig bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen versichern oder sich an eine private Krankenversicherung wenden.
Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung erhalten Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung und des International Office.
Deutsche Studierende und Studierenden aus EU Mitgliedsstaaten, die zum Studium nach Bochum kommen und während des Studiums in Bochum wohnen werden, melden sich beim Bürgerbüro (Webseite) der Stadt Bochum an.
Je nachdem wo Sie wohnen sind folgende Bürgerbüros zuständig:
Bochum Mitte
Bürgerbüro im Rathaus Bochum
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
Bochum Querenburg/ Uni
Bürgerbüro Querenbrug
Uni-Center
Querenburger Höhe 256
44777 Bochum
Weitere Bürgerbüros gibt es in Bochum Gerthe, Bochum Langendreer, Bochum Wattenscheid und Bochum Weitmar
Folgende Unterlagen werden zur Neuanmeldung benötigt: