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Allgemeine Voraussetzungen

Um sich für einen Studienplatz im MA Studiengang ECUE bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss eines wenigstens sechssemestrigen Bachelor-Studiengangs (mindestens 180 Credit Points) in verschiedenen Kombinationen von sozial-, politik-, wirtschafts- bzw. kultur/geisteswissenschaftlichen Fächern an einer wissenschaftlichen Hochschule (Universität, Fachhochschule) in Deutschland oder eines gleichwertigen Studiums an einer Hochschule außerhalb Deutschlands (siehe inhaltliche Voraussetzungen)
  • guter bis sehr guter Studienabschluss (Mindestnote 2,3 oder entsprechend bei Studienabschluss außerhalb Deutschlands)
  • Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch kein endgültig bewerteter Studienabschluss vor, kann eine Bewerbung über den Nachweis von mind. 80% der Leistungspunkte des Studiums mit einer vorläufigen Durchschnittsnote von 2,3 und besser erfolgen. Spätestens zur Einschreibung in den MA Studiengang ECUE ist dann das Bachelorzeugnis oder ein Äquivalent nachzuweisen. Eine Einschreibung ohne nachgewiesenen BA Abschluss ist nicht möglich.
  • Bewerbungsessay
  • Sprachkenntnisse Deutsch und Englisch (Sprachvoraussetzungen)
  • Bewerberinnen und Bewerber aus der VR China, Vietnam und der Mongolei: Prüfzertifikat der deutschen Botschaft (Allgemeine Prüfungsstelle, APS).
Inhaltliche Voraussetzungen

Damit Ihre Studieninhalte aus dem Erststudium eine sinnvolle inhaltliche Grundlage für das Masterstudium ECUE bilden, müssen Sie als Zugangsvoraussetzung einen der folgenden Nachweise erbringen.

Vor der Bewerbung können Sie zur Prüfung Ihrer inhaltlichen Voraussetzungen uns gerne unverbindlich ein aktuelles Transcript of Records/ Leistungsübersicht per Email an ecue@rub.de schicken.

Nachweis möglicher Bachelor Studienfächer aus den Bereichen Sozial-, Politik-, Wirtschafts-, Kultur-/Geisteswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie:

  • 1-Fach BA-Studium; neben den Leistungen im Hauptfach werden Leistungen im Umfang von mind. 20 Credit Points (CP) in zwei oder mehr der folgenden Fächer nachgewiesen: Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, Sprach- und Literaturwissenschaft, Medienwissenschaft.
  • 2-Fach BA-Studium mit Fächerkombination aus Literatur- und Sprachwissenschaft; neben den Leistungen in den beiden Hauptfächern werden zusätzlich Leistungen im Umfang von mind. 20 CP in zwei oder mehr der folgenden Fächer nachgewiesen: Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, Medienwissenschaft.
  • BA-Studium mit den Fächern VWL und/oder BWL; neben den Leistungen in den Hauptfächern werden Leistungen im Umfang von mind. 20 CP in zwei oder mehr der folgenden Fächer nachgewiesen: Soziologie, Politikwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, Sprach- und Literaturwissenschaft, Medienwissenschaft.
  • 2-Fach BA-Studium, in dem ein Fach aus den Bereichen Literatur und Sprache kombiniert mit einem der folgenden Fächer: Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, Medienwissenschaft studiert wurde. Oder in dem zwei der folgenden Fächer studiert wurden: Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, Medienwissenschaft.
  • Ein interdisziplinäres, mehr als zwei Fächer umfassendes, BA-Studium, in dem mind. zwei der folgenden Fächer studiert wurden: Soziologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie, Sprach- und Literaturwissenschaft, Medienwissenschaft. In diesen Fächern müssen insgesamt Leistungen im Umfang von 100 CP erbracht worden sein. Innerhalb der 100 CP müssen Leistungen im Umfang von 30 CP in nicht-sprachlichen und/ oder literaturwissenschaftlichen Fächern erbracht worden sein.

Ergänzend können Sie – wenn vorhanden – den Nachweis Ihrer internationalen Ausrichtung durch Erfahrungen mit Bezug zum MA Studiengang ECUE dokumentieren (zum Beispiel durch Praktika im Ausland oder in einer internationalen Organisation und/oder durch ein oder mehrere Auslandssemester während des Erststudiums).

Bewerbungsessay

Im Bewerbungsessay sollen sich die Bewerber:innen mit einem oder mehreren Themenschwerpunkten des Studiengangs ECUE (Europäische Politik, Europäische Gesellschaft, Europäische Kultur, Europäische Wirtschaft, Europäische Geschichte) auseinandersetzen. Dabei wird insbesondere bewertet, ob die Bewerber:inen eigene, relevante Fragestellungen zu einem oder mehreren der Schwerpunkte des Studiengangs entwickeln sowie selbständig und schlüssig beantworten können.

Vorgaben für den Bewerbungsessay:

  • Umfang: zwei bis drei Seiten/ DIN A4 (maximale Zeichenanzahl: 7200), zusätzlich maximal eine Seite Literaturverzeichnis
  • Sprache: Deutsch oder Englisch
  • einzureichen als pdf-Dokument zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an ecue@rub.de 

Der Bewerbungsessay soll folgende Kriterien erfüllen:

  • Bewerber:innen haben ein begründetes Interesse an einem oder mehreren Themenschwerpunkten des MA Studiengangs ECUE;
  • Bewerber:innen können analytisch-deskriptive und/ oder auch normative Gesichtspunkte berücksichtigen und miteinander verbinden;
  • Bewerber:innen sind in der Lage, den Bebwerbungsessay nachvollziehbar zu gliedern und in einer sowohl allgemeinverständlichen als auch wissenschaftlich angemessenen Sprache zu formulieren;
  • Bewerber:innen beherrschen übliche wissenschaftliche Standards (dargelegte Argumente und Analysen müssen durch Angabe von Quellen engmaschig belegt sein).

Der Bewerbungsessay ist eigenständig durch die Bewerber:innen zu verfassen. Das heißt, dass keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt werden dürfen sowie Zitate kenntlich gemacht werden müssen.

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Sprachvoraussetzungen

Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs finden in deutscher und englischer Sprache statt. Für ein erfolgreiches Studium sind daher bereits zu Studienbeginn sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse erforderlich.

Internationale Bewerber:innen müssen für die Zulassung zum Studium im MA-Studiengang ECUE die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestanden haben. In jedem Fall muss die DSH-Prüfung spätestens zum Beginn des Studiums erfolgreich abgelegt worden sein. Alternativ zur DSH kann auch TestDaF (mit mind. je 4 x TDN 4 in den 4 Subtests) anerkannt werden. Als äquivalent gelten ferner folgende Prüfungen des Goethe-Instituts: Goethe-Zertifikat C2, Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS).

Als Nachweise der Englischkenntnisse gelten für alle Bewerber:innen:

  • TOEFL (Internet based ab 87 Punkte/ Computer based ab 227),
  • IELTS (Bands 9 – 6),
  • FCE, CAE oder CPE (jeweils Grades A – C)
  • UNIcert II
  • Studium in englischer Sprache bzw. anerkanntes Anglistikstudium
  • Abschlusszeugnis der Allgemeinen Hochschulreife mit dem Nachweis bilingual Englisch
  • oder alternativ ein nachweislich mind. halbjähriger, durchgängiger Schul-, Studien- oder Arbeitsaufenthalt in einem englischsprachigen Land.

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