Um sich für einen Studienplatz im MA Studiengang ECUE bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Damit Ihre Studieninhalte aus dem Erststudium eine sinnvolle inhaltliche Grundlage für das Masterstudium ECUE bilden, müssen Sie als Zugangsvoraussetzung einen der folgenden Nachweise erbringen.
Vor der Bewerbung können Sie zur Prüfung Ihrer inhaltlichen Voraussetzungen uns gerne unverbindlich ein aktuelles Transcript of Records/ Leistungsübersicht per Email an ecue@rub.de schicken.
Nachweis möglicher Bachelor Studienfächer aus den Bereichen Sozial-, Politik-, Wirtschafts-, Kultur-/Geisteswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Philosophie:
Ergänzend können Sie – wenn vorhanden – den Nachweis Ihrer internationalen Ausrichtung durch Erfahrungen mit Bezug zum MA Studiengang ECUE dokumentieren (zum Beispiel durch Praktika im Ausland oder in einer internationalen Organisation und/oder durch ein oder mehrere Auslandssemester während des Erststudiums).
Im Bewerbungsessay sollen sich die Bewerber:innen mit einem oder mehreren Themenschwerpunkten des Studiengangs ECUE (Europäische Politik, Europäische Gesellschaft, Europäische Kultur, Europäische Wirtschaft, Europäische Geschichte) auseinandersetzen. Dabei wird insbesondere bewertet, ob die Bewerber:inen eigene, relevante Fragestellungen zu einem oder mehreren der Schwerpunkte des Studiengangs entwickeln sowie selbständig und schlüssig beantworten können.
Vorgaben für den Bewerbungsessay:
Der Bewerbungsessay soll folgende Kriterien erfüllen:
Der Bewerbungsessay ist eigenständig durch die Bewerber:innen zu verfassen. Das heißt, dass keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt werden dürfen sowie Zitate kenntlich gemacht werden müssen.
Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs finden in deutscher und englischer Sprache statt. Für ein erfolgreiches Studium sind daher bereits zu Studienbeginn sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse erforderlich.
Internationale Bewerber:innen müssen für die Zulassung zum Studium im MA-Studiengang ECUE die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestanden haben. In jedem Fall muss die DSH-Prüfung spätestens zum Beginn des Studiums erfolgreich abgelegt worden sein. Alternativ zur DSH kann auch TestDaF (mit mind. je 4 x TDN 4 in den 4 Subtests) anerkannt werden. Als äquivalent gelten ferner folgende Prüfungen des Goethe-Instituts: Goethe-Zertifikat C2, Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS).
Als Nachweise der Englischkenntnisse gelten für alle Bewerber:innen: