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Frequently Asked Questions


Praxismodul


Das Modul beinhaltet die Suche und Vorbereitung des Praktikums, seine Durchführung und Auswertung in Form eines Berichts, der in einem begleitenden Kurs zur Vermittlung von berufsfeldbezogenen Kenntnissen und Schlüsselqualifikationen in sozialwissenschaftlich einschlägigen Berufsfeldern vorgestellt werden soll. In der intensiven Vor- und Nachbereitung des Praktikums wird den Beziehungen zwischen theoretischen Studieninhalten und speziellen Berufsfeldern besondere Aufmerksamkeit geschenkt, so dass das Praktikum als integraler Bestandteil des wissenschaftlichen Studiums reflektiert werden kann.

Der Besuch des praktikumsbegleitenden Kurses ist für die Studierenden des 1-Fach BA und 1-Fach MA verpflichtend und bildet zusammen mit dem Pflichtpraktikum das Modul ‚Praxis‘. Der Kurs kann vor oder nach dem Praktikum absolviert werden. Er dient dem Austausch und der Orientierung über Möglichkeiten und Voraussetzungen innerhalb der einzelnen sozialwissenschaftlichen Berufsfelder.


Vor dem Praktikum


Eine Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, unterschieden nach einem Pflichtpraktikum im BA/MA oder einem Praktikum im Optionalbereich für 2-Fach BA. Das ausgefüllte Anmeldeformular wird per Mail im Praktikumsbüro eingereicht, Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung. Nur wenn das Praktikum ordnungsgemäß angemeldet wurde ist gewährleistet, dass das Praktikum auch als Fach-/Pflichtpraktikum anerkannt werden kann. Sollten zu Ihrer Praktikumsanmeldung Fragen oder Unklarheiten auftauchen, erhalten Sie ebenfalls eine Rückmeldung aus dem Praktikumsbüro.

Das Pflichtpraktikum im 1-Fach Bachelor, im 1-Fach Master und im 2-Fächer Master muss einen Mindestumfang von 320 Stunden bzw. 8 Wochen haben. Zudem muss das Praktikum einen Bezug zu den sozialwissenschaftlichen Studieninhalten aufweisen.

Im Optionalbereich beträgt der Umfang für das 10-CP-Praktikum, 240 Stunden bzw. 6 Wochen. Im nicht muttersprachlichen Ausland, muss die Praktikumszeit mindestens 4 Wochen betragen.

Die Anrechnung einer Nebentätigkeit bzw. einer Werkstudierendentätigkeit ist unter Voraussetzungen möglich. Bitte wenden Sie sich für eine Prüfung dieser Voraussetzungen und bei Fragen zum Thema, an die Leiterin des Praktikumsbüros.

Die Dauer des Praktikums richtet sich nach Ihrem Studium und der zugehörigen Studienordnung. Ab dem Sommersemester 2012 gilt:

1-Fach BA: 8 Wochen – nach neuer Modulordnung 2012

2-Fach BA: 6 Wochen im Optionalbereich möglich/nicht muttersprachliche Ausland: 4 Wochen

1-Fach MA: 8 Wochen

2-Fach MA: 8 Wochen

Wenn Sie überlegen bzw. planen Ihr Praktikum in Teilzeit zu absolvieren oder Ihnen das Angebot unterbreitet wurde, Ihr Praktikum ganz oder teilweise im Homeoffice zu absolvieren, sollten Sie in jedem Fall vor Arbeitsantritt Kontakt zum Praktikumsbüro aufnehmen. Auch bei Fragen oder Unklarheiten zu dieser Thematik, wenden Sie sich gerne an uns.

Die Suche soll selbständig erfolgen, Unterstützung können Sie in Form von Beratung und Tipps in der Sprechstunde von Frau Dr. Hartlieb erhalten. Stets aktuelle nationale Ausschreibungen und internationale Ausschreibungen sowie Praktikumsbörsen finden Sie online.

Ein Vertrag ist für die Anerkennung nicht nötig. Ratsam ist es aber für Sie, einen Vertrag mit dem Praktikumsgeber abzuschließen.

Die Bescheinigung finden Sie auf unserer Homepage. Diese müssen Sie ausgefüllt und ausgedruckt bei der Praktikumsbeauftragten zur Unterschrift vorlegen. Beachten Sie bitte die für BA und MA verschiedenen Bescheinigungen! Die Formulare sollen Sie - unterschieden nach BA und MA - bereits ausdrucken und ausgefüllt zur Sprechstunde mitbringen oder ausgefüllt per Mail an die Leiterin des Praktikumsbüros schicken.

Generell ist eine Aufteilung des Praktikums nicht vorgesehen. Ein Praktikum sollte immer auch bei nur einem Praktikumsgeber absolviert werden. Eine zeitliche Aufteilung in 2 Blöcke ist zu vermeiden. In solchen Fällen ist immer mit der Praktikumsbeauftragen Rücksprache zu halten

Jedes Praktikum muss nach den Richtlinien zuvor angemeldet werden. Daher ist hier immer im Einzelfall zu entscheiden. Sollte zwischen BA-Abschluss und Aufnahme eines MA-Studiums eine Berufstätigkeit im möglichen Berufsfeld für Sozialwissenschaftler ausgeübt worden sein, sollte darüber Rücksprache mit der Praktikumsbeauftragten gehalten werden.


Nach dem Praktikum


Ein Tipp vorweg: Es ist sehr empfehlenswert, sich während des Praktikums regelmäßig Notizen zu machen. So ist es leichter, einen ausführlichen Bericht darüber zu schreiben. Viele Dinge, die für den Bericht wichtig sind, wird man im Nachhinein nicht mehr herausfinden können.
Der Bericht sollte spätestens 3 Monate nach Ende des Praktikums abgegeben werden. Im Optionalbereich 2 Monate nach Beendigung des Praktikums.

1. Deckblatt

2. Inhaltsverzeichnis

3. Einleitung (Wie war die Bewerbungsphase? Rahmenbedingungen des Praktikums: Zeitraum, Vollzeit, Teilzeit, Bezahlung usw.? Was für Tätigkeiten führt der Praktikumsgeber- das Unternehmen, die Institution usw. - aus? In welcher Branche ist das Unternehmen tätig?)

4. Hauptteil (Was waren die eigenen Aufgaben und Tätigkeiten im Praktikum? Evtl. einen Tagesablauf beschreiben)

5. Schlussteil (Reflexion zum Studium, zu den erlernten Inhalten und Theorie-Praxisbezug: Hier sollte das Praktikum ausgewertet werden und ein Fazit gezogen werden. Fähigkeiten und Kenntnisse sollten kritisch hinterfragt werden.) Der Bericht soll in einem sachlichen Stil geschrieben werden. Wie in einer Hausarbeit sollten ganze Sätze verwendet werden. Also bitte keine Stichpunkte aneinanderreihen!

Formal sollte der Bericht ca. 5-10 Seiten lang sein und dem Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit gleichen. Im Optionalbereich beträgt der Umfang 3-5 Seiten. Im Optionalbereich müssen Sie zusätzlich eine aktuelle Bewerbung zum Praktikum (Anschreiben/ Lebenslauf) einreichen.

Der Bericht muss ausgedruckt und geheftet (keine aufwendigen Bindungen oder Ähnliches), mit ausgefülltem Deckblatt und Kopie über die Dauer und Inhalte durch den Praktikumsgeber oder Arbeitszeugnis im Praktikumsbüro abgegeben werden. Außerdem muss der Bericht elektronisch als PDF-Datei an praktika@sowi.rub.de geschickt werden. Bitte beachten Sie, dass Praktikumsberichte im PDF-Format nur bearbeitet werden, wenn sie aus einer Datei (Deckblatt, Bericht, Zeugnis oder Bestätigung) bestehen und ordnungsgemäß benannt sind. Benennen Sie den Bericht bitte "Name.Vorname.Semester" Bitte benennen Sie das Semester in dem Sie Ihren Praktikumsbericht eingereicht haben (Bspw: Mustermann.Max.WS1920, Mustermann.Erika.SoSe20).

Auf Verlangen müssen auch Originalbelege des Praktikumsgebers vorgelegt werden. Ansonsten bitte nur Kopien beifügen!

Die Abgabe wird auf dem Deckblatt dokumentiert– danach können Sie innerhalb einer angemessenen Frist mit der Bearbeitung rechnen – sollte etwas fehlen, erhalten Sie ein E-Mail und die Bearbeitung kann sich verlängern, bis die Unterlagen vollständig sind. Für Studierende im Optionalbereich stellt das Praktikumsbüro einen digitalen Modulschein aus und übersendet diesen zur Eintragung in CampusOffice direkt an die Kolleg*innen vom Optionalbereich.


Auslandspraktikum


Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für ein Auslandpraktikum zu erhalten: Bafög – auch wenn man im Inland keine Bafög erhält, lohnt sich die Anfrage, da die Lebenshaltungskosten unterschiedlich angesetzt werden. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss zu erhalten.

Das ERASMUS-Programm bietet auch für Auslandspraktika finanzielle Unterstützung an. Diese ändert jährlich und ist beim International Office zu erfragen. Ein Erasmus-Praktikum kann neuerdings auch im Anschluss an ein ERASMUS-Studium aufgenommen werden. Die Bedingungen sind:

- Für alle EU-Länder, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei

- ab dem ersten Studienjahr bis einschließlich zur Promotion, solange der Studentenstatus besteht

- Dauer von : 60 Tage bis 12 Monate.

Im Rahmen von PROMOS können Auslandpraktika weltweit (außer in ERASMUS-Teilnehmerländern) mit einer Dauer von 6 Wochen bis zu 3 Monaten gefördert werden.