NACH OBEN

Studienberatung Master of Education Sozialwissenschaft

Bei organisatorischen Fragen rund um den M. Ed. Sozialwissenschaft wenden Sie sich gerne an die Studienberatung.

  • Ab Oktober 2023 übernimmt Nora Pösl die Studienberatung, die Sprechstunde findet nach Vereinbarung statt.
  • Raum: GD E2/161
  • Email: nora.poesl@rub.de

Kurzinformation Studienberatung

Wichtige Informationen zum Master of Education Sozialwissenschaft

1. Zulassung und Anmeldung zum M.Ed. Sozialwissenschaft
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Zweifach-Bachelor-Studium (PWG und Zweitfach oder KIG und Zweitfach). Es besteht allerdings für Seiteneinsteiger, die ein affines Fach studiert und dort einen Abschluss erzielt haben, die Möglichkeit der Anerkennung. Die zuvor erbrachten Studienleistungen müssen mit dem PWG-Abschluss als gleichwertig anerkannt werden.
Oft ist es erforderlich, dass einzelne Seminare oder sogar Module aus dem Bachelor PWG nachstudiert werden müssen. Die Entscheidung über die Anerkennung von Studienleistungen fällt der Fachbeauftragte.
Hinweis: Derzeit gibt es für den M. Ed. Sozialwissenschaft keinen NC, prüfen Sie aber bitte unbedingt, ob Sie durch Ihr zweites Fach an das Online-Bewerbungsverfahren gebunden sind.

Studierende der Ruhr-Universität Bochum mit PWG- oder KIG-Abschluss

  • Anmeldung für den M.Ed. bei der allgemeinen Studienberatung vor dem obligatorischen Beratungsgespräch
  • Fristen: Anmeldung für Sommersemester bis zum 01. März bzw. für das Wintersemester bis zum 01. September
  • Dokumente/Formulare: Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen per Mail einzureichen: Anmeldung zum Zwei-Fächer-Master Sozialwissenschaft sowie Transcript of Records
  • Kontakt Allgemeine Masterberatung: sarah.zurek@rub.de

Obligatorisches Beratungsgespräch

  • Teilnahme am obligatorischen Beratungsgespräch bei der Studienberatung für den M. Ed. Sozialwissenschaft. Im Beratungsgespräch erfolgt die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen.
  • Für die Zulassung zum Studienfach Sozialwissenschaft müssen neben einen sozialwissenschaftlichen Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss Studien in folgenden weitere Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen werden:
  • 1. je ein Grundlagen-Modul (je mindestens 6 CP) aus den Disziplinen Ökonomie, Soziologie, Politikwissenschaft sowie empirische Methoden und Statistik,
  • 2. darüber hinaus Module im Umfang von mindestens 12 CP, die die Bereiche „Arbeit“, „Politisches System und Wirtschaftspolitik“ und „Internationale Strukturen und Prozesse“ betreffen.
  • Eine Zulassung ist unter der Auflage möglich, dass entsprechende Studien spätestens bis zur Anmeldung zum „Mastermodul Fachdidaktische Transformation ausgewählter fachwissenschaftlicher Inhalte“ oder zur Master-Arbeit nachgeholt werden. Der Zeitpunkt der Erbringung wird im Zulassungsbescheid festgelegt.
  • Dokumente/Formulare: Vor dem Beratungsgespräch sind folgende Unterlagen per Mail einzureichen: Transcript of Records, Blatt 2: Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang M. Ed. gem. Gemeinsamer Prüfungsordnung M.Ed. 2020 (GPO-M.Ed. 2020)
  • Kontakt: teresa.tuncel@rub.de  

Studierende, die von einer anderen Hochschule an die Ruhr-Universität Bochum wechseln möchten:
Sie müssen einen Antrag auf Zulassung beim „Allgemeinen Prüfungsamt für die Masterstudiengänge“ einreichen. Alle nötigen Informationen finden Sie hier.
WICHTIG: Vor Aufnahme des Studiums im Master of Education müssen Sie an einem obligatorischen Beratungsgespräch teilnehmen. Das Beratungsgespräch findet in der Sprechstunde von Frau Tuncel statt. Bitte bringen Sie den Äquivalenzantrag sowie sämtliche Leistungsnachweise/Modulbescheinigungen mit in die Sprechstunde.

2. Anmeldung CampusOffice und Moodle
Bis zum 30. Oktober bzw. 30. April des jeweils laufenden Semesters muss die Anmeldung bei CampusOffive von den Studierenden durchgeführt werden. Der Zugangscode für die Moodle-Kurse wird Ihnen jeweils in der ersten Seminarveranstaltung mitgeteilt.

3. Krankmeldungen bei Prüfungen
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung (z.B. die mündliche Modulabschlussprüfung im KOOP-Seminar) nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte umgehend den/die Prüfer/in und das Prüfungsamt. Innerhalb der ersten drei Tage muss ein Attest beim Prüfungsamt eingereicht werden.

4. Abgabefristen für schriftliche Leistungen (Hausarbeiten etc.)
Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten bzw. schriftliche Leistungen beträgt i.d.R. zwei Monate. Die Bearbeitungsfrist beginnt am Freitag der letzten Vorlesungswoche des Semesters, in welchem das Seminar besucht wurde. In Absprache mit den Dozent*innen kann in begründeten Fällen eine Verlängerung der Abgabefrist vereinbart werden. Die Abgabefrist für den Praktikumsbericht wird vom jeweiligen Seminarleiter/von der jeweiligen Seminarleiterin festgelegt.

5. Anmeldung der Master-Arbeit
Für die Anmeldung zur Master-Arbeit müssen mindestens 15 CP erworben und zudem das Praxissemester bzw. die beiden Kernpraktika absolviert worden sein. Die Master-Arbeit melden Sie nachdem Sie sich mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin über das Thema verständigt haben beim Prüfungsamt an. Zur Anmeldung der Master-Arbeit wird das dreiseitige Formular "Anmeldeformular zur M. Ed.-Arbeit" benötigt. Seite 1 und 2 sind vom Studierenden, vom Betreuer/der Betreuerin der Master-Arbeit sowie vom Prüfungsamt auszufüllen. Auf der Seite 3 werden die Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit von der Studienberatung bescheinigt.

VORSTELLUNG DER LEHRE BEIM MASTER OF EDUCATION SOZIALWISSENSCHAFT
IN WELCHER REIHENFOLGE MÜSSEN DIE MODULE BZW. TEILE DER MODULE STUDIERT WERDEN?

Drei von vier Modulen des Masters of Education sind fachdidaktisch ausgerichtet.
Das Modul „Fachdidaktische Theorie: Evaluation und Unterrichtsforschung im sozialwissenschaftlichen Unterricht“ ist in den ersten beiden Semestern zu absolvieren.
Die Teilnahme an den folgenden Seminaren setzt erstens den erfolgreichen Besuch der Veranstaltung „Einführung in die sozialwissenschaftliche Fachdidaktik“ (FD, Teil I), zweitens den Abschluss des Bacherlor-Studiums voraus:

  • das Fachdidaktische Vertiefungsseminar (FD, Teil II),   
  • das Vor- und Nachbereitungsseminar für das fachspezifische Schulpraktikum/Praxissemester,
  • das KOOP-Seminar (Seminar fachdidaktische Transformation ausgewählter Inhalte).

Hinweis für Studierende, die ein Modul „Didaktik in der Sozialwissenschaft“ oder ein entsprechendes Modul aus ihrem Bachelorstudium nachweisen können:
Sie müssen die Einführungsveranstaltung des fachdidaktischen Mastermoduls (FD, Teil I) nicht besuchen. Der CP-Umfang des Moduls reduziert sich auf die Hälfte. In diesem Fall ist kompensatorisch eine weitere Veranstaltung im fachwissenschaftlichen Modul zu absolvieren. Die Auswahl im fachwissenschaftlichen Modul ist insgesamt so vorzunehmen, dass die sozialwissenschaftlichen Inhaltsbereiche „Arbeit“, „Politisches System und Wirtschaftspolitik“ und „Internationale Strukturen und Prozesse“ durch das Bachelor- und Masterstudium abgedeckt sind. Der abzudeckende Inhaltsbereich wird im obligatorischen Beratungsgespräch auf dem Blatt 2 unter dem Punkt „Auflagen“ festgehalten.

Zulassung zu Prüfungen: Voraussetzung ist die Umschreibung in den Master of Education.
Hinweise zum Übergangssemester: Gemäß der Studienordnung gibt es ein Übergangssemester. Im Übergangssemester kann das Seminar „Einführung in die sozialwissenschaftliche Fachdidaktik“ (FD, Teil I) sowie die Veranstaltungen des Moduls „Zentrale Inhalts- und Problemfelder des sozialwissenschaftlichen Unterrichts (FW Teil I + Teil II)“ belegt werden.

1. GRUNDLAGEN DER DIDAKTIK DER SOZIALWISSENSCHAFT (8 CPS)
Einführung in die Didaktik der Sozialwissenschaft:
Die grundlegenden Aspekte der Fachdidaktik der Sozialwissenschaft sollen in diesem Seminar erarbeitet werden. Hierdurch soll ein Orientierungsrahmen bezüglich der Geschichte, der Ziele, der didaktischen Prinzipien und Methoden des sozialwissenschaftlichen Unterrichts gewonnen werden.
Diese Bereiche sollen einerseits reflektiert und theoretisch durchdrungen werden, so dass eigenständige Fragestellungen zu den Einzelaspekten entwickelt werden können.
Fachdidaktisches Aufbauseminar:
Im „Aufbauseminar“ werden exemplarisch zentrale Aspekte der sozialwissenschaftlichen Fachdidaktiken vertiefend aufgearbeitet. Die Aufbauseminare weisen unterschiedliche Schwerpunktsetzungen auf, z.B.:

  • (Vergleichende) Analyse fachdidaktischer Theorien
  • Evaluationsverfahren für den sozialwissenschaftlichen Unterricht
  • Curriculumentwicklung
  • Analyse von Unterrichtsmethoden für den sozialwissenschaftlichen Unterricht


2. ZENTRALE INHALTS- UND PROBLEMFELDER DES SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN UNTERRICHTS (9 CPS)
Zwei der drei Disziplinen des sozialwissenschaftlichen Unterrichts (Ökonomie, Politikwissenschaft, Soziologie) unter für den Sowi-Unterricht relevanten Inhalten müssen belegt werden.
In der Politikwissenschaft zentral: Nationale und globale politische Prozesse
In der Ökonomie zentral: Marktwirtschaft und Wirtschaftspolitik
In der Soziologie zentral: Verhältnis von Individuum, Gruppen und Institutionen sowie Gesellschaftsstrukturen und sozialer Wandel.
Übergreifend: Umgang mit fachspezifischen Methoden
Das Mastermodul „Zentrale Inhalts- und Problemfelder des sozialwissenschaftlichen Unterrichts“ wird entweder mit einer schriftlichen oder mit einer mündlichen Modulprüfung abgeschlossen. Bei der schriftlichen Prüfung können die Studierenden wählen, ob sie die Prüfung im Modulteil 1 oder 2 ablegen. Die mündliche Modulprüfung hat einen Umfang von 20-30 Minuten. In jeder Modulprüfung werden alle im Modul vermittelten Kompetenzen abgeprüft. Im Falle der schriftlichen Modulprüfung in Modulteil 1 oder 2 ist im jeweils anderen Modulteil ein unbenoteter Studiennachweis zu erbringen, im Falle der mündlichen Modulprüfung ist in beiden Modulteilen ein unbenoteter Studiennachweis zu erbringen.

3. FACHDIDAKTISCHE TRANSFORMATION AUSGEWÄHLTER FACHWISSENSCHAFTLICHER INHALTE (KOOP-SEMINAR; 9 CPS)
Fundierte fachwissenschaftliche Kenntnisse sind die Grundvoraussetzung für die fachdidaktische Transformation. Im Modul „Fachdidaktische Transformation ausgewählter sozialwissenschaftlicher Inhalte“ wird in Kooperation mit einem/r Dozenten/in der Fachwissenschaft und einem/r Dozenten/in der Fachdidaktikwissenschaft zuerst ein fachwissenschaftlicher Inhalt erschlossen. Die fachwissenschaftlichen Inhalte werden in Form unterschiedlicher Lehrkonzepte aufgearbeitet. Anschließend wird im Rahmen einer Schulbuchanalyse /Unterrichtsmaterialanalyse untersucht, wie die fachwissenschaftlichen Inhalte didaktisch und unterrichtsmethodisch aufbereitet werden (z.B. fachliche Qualität der Darstellung, Lernprogression, Kompetenzdiagnostik, Berücksichtigung der fachdidaktischen Prinzipien, curriculare Validität, Berücksichtigung entwicklungs- und lernpsychologischer Erkenntnisse). Ausgehend von der Analyse werden Kriterien für die Unterrichtsplanung entwickelt und diese exemplarisch bei der Konzeption einer Unterrichtsstunde angewendet. Die Unterrichtskonzeptionen werden im Seminar evaluiert.
Wichtig: Die Auswahl im fachwissenschaftlichen Modul und Koop ist insgesamt so vorzunehmen, dass die Bezugsdisziplinen „Politikwissenschaft“, „Ökonomie“ und „Soziologie“ abgedeckt werden. Die Bezugsdisziplin des Koop-Seminars wechselt jedes Semester. Der Turnus bleibt geich: SoSe 23 Politikwissenschaft; WiSe 23/24 Soziologie; SoSe 24 Ökonomie; WiSe 24/25 Politikwissenschaft usw.
Das Mastermodul „Fachdidaktische Transformation ausgewählter fachwissenschaftlicher Inhalte“ wird durch eine mündliche Modulprüfung abgeschlossen (45 Min.).

4. PRAXISMODUL (5 CPS UND 3 CPS FÜR DAS PRAKTIKUM)
Vorbereitungsseminar zum Praktikum:
Das Vorbereitungsseminar ist in dem Semester vor dem Praktikum zu absolvieren.
Das Seminar bildet eine Einheit mit dem sich unmittelbar anschließenden Kernpraktikum an Schulen im Einzugsbereich der Ruhr-Universität Bochum, das mit Hilfe eines Praktikumsberichts abschließend reflektiert wird.
Insbesondere im Hinblick auf die ersten praktischen Begegnungen mit dem Fach als Lehrende soll zuerst ein Einblick in die sozialwissenschaftlichen Deutungsmuster sowie in die Wertorientierungen und Urteilsstrukturen von Jugendlichen gewonnen werden, um dann im weiteren Verlauf einen exemplarischer Überblick über die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten einzelner politikdidaktischer Prinzipien und die Anwendungsmöglichkeiten spezifischer Methoden zu gewinnen. Die bestehenden Möglichkeiten, aber auch Grenzen derselben sollen kritisch reflektiert werden.
Vertiefend sollen – unter Einbezug der Richtlinien - Unterrichtsaufbau und -planung anhand exemplarisch entwickelter Unterrichtsreihen, die eventuell auch im anstehenden eigenen Unterricht erprobt werden sollen, thematisiert werden.
Strategien zur Reflexion des Unterrichts sowie Kriterien für den zu beobachtenden Unterricht sollen entwickelt werden. Die Studierenden sollen zudem Instrumentarien zur Evaluation von Unterricht ausprobieren.

Begleit- und Nachbereitungsseminar zum Praktikum
Im Rahmen der Begleitung des Praxissemesters führen die Studierenden ein Unterrichts- bzw. Studienprojekt durch, das in einem Projektbericht dokumentiert und benotet wird.
Im abschließenden Blockseminar werden die während des Kernpraktikums gewonnen Erfahrungen ausgetauscht und reflektiert. Hierbei soll insbesondere auf die zuvor im Kernpraktikum aufgestellten Kriterien zur Beobachtung eingegangen werden. Des Weiteren sollen die Seminarteilnehmer/innen bei der inhaltlichen sowie formalen Strukturierung der zu verfassenden Studienprojekte unterstützt werden.
Im Begleitmodul zum Praxissemester erfolgt die Modulprüfung in Form eines Projektberichtes.

ELEMENTAR FÜR ALLE FACHDIDAKTISCHEN SEMINARE:
Einerseits Analyse und kritische Reflexion fachdidaktischer Theorien, Modelle und Methoden und andererseits – soweit möglich - Überprüfung der Anwendungsbezogenheit derselben.

VORAUSSETZUNGEN BEI ALLEN SEMINAREN:
Aktive Mitarbeit und die Bereitschaft, sich von der reinen Referatsstruktur zu lösen und verschiedene Lehrmethoden selbst zu erproben!

ABSCHLUSS DER MODULE BZW. SEMINARE:
Siehe Modulbeschreibungen im SOWI-Info oder auf der Seite Vorlesungsverzeichnis der Rub


INFORMATIONEN ZUM STUDIUM - Master of Education Sozialwissenschaften
 
BIS ZU WELCHEM ZEITPUNKT MÜSSEN DIE GEGEBENENFALLS BESTEHENDEN AUFLAGEN ERFÜLLT WERDEN?
Die Auflagen müssen spätestens bis zur Anmeldung für die Masterarbeit erfüllt sein.
 
IN WELCHER FORM MÜSSEN LEISTUNGSNACHWEISE ERBRACHT WERDEN?

Im Master of Education Sozialwissenschaften können Leistungsnachweise durch folgende Prüfungen erbracht werden:

  • schriftliche Hausarbeit
  • Klausur
  • mündliche Modulabschlussprüfung im Koop-Modul (45 Min.)

WELCHE MODULE SIND PRÜFUNGSRELEVANT UND FLIESSEN IN DIE ENDNOTE EIN
Die Fachnote im Fach Sozialwissenschaft errechnet sich zu 40 % aus der Note des Kooperations-moduls und zu je 20 % aus den Noten der anderen Module.
 
KANN MAN IN DER FACHDIDAKTIK SOZIALWISSENSCHAFTEN SEINE MASTERARBEIT VERFASSEN?
Ja.
 
KANN DIE MASTERARBEIT ZU EINEM FÄCHERÜBERGREIFENDEN THEMA GESCHRIEBEN WERDEN?
Prinzipiell ja. Es muss aber erstens das Einverständnis der beiden Prüfer bzw. Prüferinnen vorliegen und zweitens ein entsprechender Antrag bei Gemeinsamen Prüfungsausschuss des Masters of Education gestellt und genehmigt werden.

 

INFORMATIONEN ZUM VERFASSEN VON HAUSARBEITEN
KRITERIEN ZUR BEURTEILUNG VON SCHRIFTLICHEN SEMINARARBEITEN

Der Erwerb eines Leistungsnachweises setzt im Regelfall drei individuelle Teilleistungen voraus:

  • eine mündliche Präsentation (z.B. ein Referat, Methodensimulation)
  • ein Thesenpapier
  • schriftliche Ausarbeitung des zuvor geleisteten mündlichen Beitrages.

SCHRIFTLICHE AUSARBEITUNG:
Zwischen dem Seitenumfang einer Arbeit und der Qualität der Arbeit besteht im Regelfall kein unmittelbarer Zusammenhang. Das erschwert die Beantwortung der Frage "Wie viele Seiten muss die Hausarbeit haben" Wir haben uns auf folgenden Richtwert für den Master of Education Sozialwissenschaften verständigt: 15 bis maximal 25 Textseiten, exklusive dem Deckblatt, dem Inhaltverzeichnis, dem Literaturverzeichnis und dem Anhang.
 
BEI DER BEWERTUNG DER SCHRIFTLICHEN AUSARBEITUNG (HAUSARBEIT) LEGEN WIR FOLGENDE KRITERIEN AN:

1. Grad der selbstständigen Leistung

  • Entwicklung einer Leitfrage/Problemfrage und Präzisierung des thematischen Schwerpunktes
  • Darlegung des Forschungsstandes
  • plausible, begründete, belegte und reflektierte Urteile
  • innovative Ausblicke bzw. Lösungsansätze

2. Sachlicher Gehalt

  • sachliche Richtigkeit
  • Begriffs- und Theoriekenntnisse
  • Berücksichtigung des aktuellen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Forschungsstandes
  • Quantität und Qualität der verarbeiteten Literatur/Quellen (Verwendung von Fachliteratur; Internetseiten sind auf ihre Qualität hin kritisch zu überprüfen und sollten nicht den Schwerpunkt der verwendeten Quellen darstellen)

3. Planung/Aufbau/Gedankenführung

  • eine der Leitfrage entsprechende Themenformulierung
  • logisch, stringenter Aufbau der Arbeit
  • durchgängige Beachtung des thematischen Schwerpunktes ("roter Faden")
  • plausible und belegbare Schlussfolgerungen im Verlauf der Arbeit
  • Abschließendes, reflektierendes Resumeé

4. Methodenbeherrschung

  • Kenntnis und sachgerechte Anwendung fachwissenschaftlicher Methoden (z.B. quantitative und qualitative Methoden der Sozialforschung)

5. Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens

  • Zitiertechnik und Belege
  • Literaturverzeichnis (Bei Angabe von Internetseiten muss das Zugriffsdatum angegeben werden)
  • formaler Aufbau der Arbeit (Deckblatt, Inhaltsangabe, Literaturverzeichnis, Anhangsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis)

6. Sprachliche Form

  • sachgerechte und klare Fachsprache
  • Sprachrichtigkeit (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik)

 
LITERATUREMPFEHLUNG:

  • Frank, Norbert (Hrsg.): Die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens: eine praktische Anleitung. 13. Aufl., Paderborn u.a. 2006.  
  • Kruse, Otto: Keine Angst vor dem leeren Blatt. Ohne Schreibblockaden durchs Studium. 10. Aufl., Frankfurt am Main 2004.  
  • Rückriem, Georg, Joachim Stary und Norbert Franck: Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens. 10. Aufl., Paderborn 1997.