NACH OBEN

Allgemeine Informationen


  • Leistungsanrechnungen erfolgen durch den jeweiligen Modulbeauftragten. Auch wenn eine Anrechnung von Leistungen aus dem zweiten Fach aus fachlicher Sicht möglich ist, können die Kreditpunkte grundsätzlich nicht angerechnet werden (Doppelzählung). Bei einer Anerkennung haben die Studierenden deshalb ein zusätzliches Modul aus dem sozialwissenschaftlichen Angebot mindestens im Umfang des durch die Anrechnung entfallenen Moduls zu studieren. Die Eintragung in eCampus erfolgt im Wege der Nacherfassung durch Frau Bienert.
  • Beispiel: Bei der Anerkennung des Moduls "Statistik für Erziehungswissenschaftler" als Äquivalent für das Methodenmodul „sozialwissenschaftliche Statistik“ sind 8 Kreditpunkte auszugleichen. Die Studierenden wählen ein zusätzliches, nicht bereits schon studiertes Modul aus den sozialwissenschaftlichen Aufbaumodulen im Umfang von 8 Kreditpunkten.
  • Für Leistungsnachweise, die vor dem Sommersemester 2005 erworben wurden, gilt in Einzelfällen eine andere Regelung. Wenden Sie sich an den Modulbetreuer.

Grundsätzlich gilt, dass die Prüfer/innen in der Lehre des entsprechenden Studienganges tätig gewesen und hauptamtliche Mitglieder der Fakultät sein müssen.
Lehrbeauftragte und Externe können nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt gewählt werden. Für die einzelnen Studiengänge gelten zudem die folgenden Einschränkungen.

Bachelorstudiengänge

  • Bachelorabschlussarbeit:
    Mindestens ein/e Gutachter/in muss Hochschullehrer/in (Prof. oder PD) sein, der andere Gutachter kann auch ein promoviertes Mitglied der Fakultät sein.
  • Mündliche Bachelorprüfung:
    Ein-Fach Bachelor Sozialwissenschaft: Erstprüfer/in ist einer der beiden Gutachter der Bachelorarbeit. Der/die Zweitprüfer/in muss nicht Gutachter gewesen sein; es kann auch ein/e nicht promovierte/r Mitarbeiter/in gewählt werden.
    Zwei-Fächer Bachelor KIG und PWG: Seit der Prüfungsordnung von 2016 gibt es in PWG und KIG keine mündliche Bachelorprüfung mehr. Sie wurde durch den Einbezug zweier weiterer prüfungsrelevanter Module in die Fachnote ersetzt.

Masterstudiengänge

  • Masterabschlussarbeit:
    Beide Gutachter/innen müssen Hochschullehrer/innen (Prof. oder PD) sein. Im Ein-Fach-Studiengang Sozialwissenschaft sollen die beiden Gutachter/innen für die Arbeit unter-schiedlichen Sektionen angehören, um die Interdisziplinarität des Studienganges abzubil-den.
  • Mündliche Masterprüfung:
    Ein-Fach Master Sozialwissenschaft: Erstprüfer/in ist einer der beiden Gutachter der Masterarbeit. Der/die Zweitprüfer/in muss nicht Gutachter und kann auch wissenschaftli-che/r Mitarbeiter/in der Fakultät sein.
    Zwei-Fächer-Master Sozialwissenschaft: Erstprüfer/in muss ein Hochschullehrer sein. Zweitprüfer/in kann auch ein wissenschaftlicher Mitarbeiter sein. Nur in schriftlich begrün-deten Ausnahmefall darf der/die Erstgutachter/in der Masterarbeit als Prüfer/in gewählt werden.

 

Eine aktuelle Liste aller Lehrenden der Fakultät einschließlich ihrer Funktion findet sich im Sowi-Info des jeweiligen Semesters. (Druckversion ohne Änderungen: ) auf den Seiten 4ff:.

 

Die vollständigen Anmeldeunterlagen zu Abschlussarbeiten müssen in Papierform an das Prüfungsamt gesendet werden. Eine Anmeldung per E-Mail ist leider nicht möglich.

Die Abschlussarbeiten im Bachelor und Master werden digital über Submit Exam eingereicht. Sobald Sie die Arbeit anmelden, erhalten Sie vom Prüfungsamt entsprechende Informationen. Alle, die bereits angemeldet und keinen Zugangscode für Submit Exam erhalten haben, geben ihre Arbeit weiterhin per eMail an die Gutachter:innen und mit dem Prüfungsamt im CC ab.

Rahmenordnung der Ruhr-Universität Bochum zur elektronischen Einreichung von Abschlussarbeiten

Die Arbeit ist nach den Kriterien der Erstellung einer wissenschaftlichen Hausarbeit zu verfassen.
Die unterschriebene (!) Eigenständigkeitserklärung muss als allerletztes Blatt digital mit eingebunden werden.
Deckblatt und letzte Seite sind wie folgt zu gestalten

Mündliche Abschlussprüfungen können sowohl per Videokonferenz als auch in Präsenz abgehalten werden. Die Anmeldung dazu erfolgt wie üblich über das Prüfungsamt. Das Anmeldeformular muss eine Woche vor der Prüfung im Prüfungsamt eingegangen sein. Als Bestätigung der Prüfer*innen reicht deren email. Eine Unterschrift der Prüfer*innen ist nicht erforderlich.

Bewertungskriterien für Modulprüfungen

Wichtigstes Kriterium für alle Modulprüfungen ist die Erreichung der Lernziele für das entsprechende Modul. Insofern muss bei allen Modulprüfungen die Modulbeschreibung präsent sein

Weiteres grundsätzliches Bewertungskriterium ist die Verortung des Studierenden auf einer einfachen Skala ausgehend von der Reproduktion über das Verstehen und den Transfer hin zur Beurteilung von Wissen. Für eine gute oder sehr gute Note ist es in jedem Fall Voraussetzung, dass die Studierenden Leistungen auf einer höheren Ebene als der Reproduktion erbringen. In Abhängigkeit vom Studienfortschritt (Studienstart, fortgeschrittene Bachelorphase, Masterphase) sind sodann jeweils höhere Ebenen und Anforderungen zugrunde zu legen.

  • Reproduktion: Fakten/Aussagen mit eigenen Worten und korrekt wiedergeben.
  • Verstehen: Fakten/Aussagen korrekt erläutern, interpretieren, und anhand von Beispielen verdeutlichen.
  • Transfer: Inhalte sicher auf unbekannte Beispiele oder Problemstellungen etc. anwenden und übertragen, dadurch Lösungen entwickeln. Sachver-halte sachgerecht und fundiert analysieren.
  • Beurteilung: Inhalte synthetisieren und sinnvolle Bezüge zu Theorien herstellen. Mit begründeten Argumenten Sachverhalte anhand von sinnvollen Kriterien beurteilen und bewerten. Begründet Stellung nehmen.

Die folgenden Kriterienlisten sollen als zusätzliche Hilfestellung dienen, die Leistungen der Kan-didat*innen im Detail zu bewerten. Für mündliche Prüfungen sollen die Kandidat*innen ein Thesenpapier einreichen, das als inhaltlicher Ausgangspunkt für das Prüfungsgespräch dient.

Die Kriterienlisten sollen auch dazu beitragen, die Gleichwertigkeit der verschiedenen Prüfungs-formen transparent zu machen. Insofern sind sie auch auf weitere Formen (Posterpräsentationen, Projektberichte, Erstellung von Präsentationen und Internetangeboten etc.) zu übertragen.

Die Bewertung ist den Studierenden in geeigneter Form zugänglich zu machen.

 

Schriftliche Prüfungen

  • Grad der selbständigen Leistung
    Eigenständige Präzisierung des thematischen Schwerpunkts
    Plausible, begründete Urteile
    Innovative Ausblicke
  • Sachlicher Gehalt
    Sachrichtigkeit (Quantität und Qualität der verarbeiteten Literatur/Quellen, Darlegung des Forschungsstandes)
    Begriff- und Theoriekenntniss
  • Planung, Aufbau, Gedankenführung
    Logische, stringente Anfolge der einzelnen Teilelemente der Arbeit
    Durchgängige Beachtung des thematischen Schwerpunktes (roter Faden)
    Plausible und belegbare Schlussfolgerungen
  • Methodenbeherrschung
    Sachgerechte Anwendung fachwissenschaftlicher Methoden
    Beherrschung der Technik wissenschaftlichen Arbeitens unter Beachtung formaler Kriterien
  • Sprachliche Form
    Sachgerechte und klare Fachsprache
    Sachrichtigkeit (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik)
  • Erfüllung der Lernziele des Moduls und abschließender Kommentar

 
Mündliche Prüfungen

  • Voraussetzungen
    Rechtzeitige Einreichung eines Dokuments mit 3-5 Thesen zu einem Gegenstand des Moduls
    Pünktliches Erscheinen
  • Grad der selbständigen Leistung
    Streitbarkeit der Thesen
    Übertragungsleistung vom Inhalt der Thesen auf die weiteren Gegenstände des Moduls
    plausible, begründete, belegte und reflektierte Urteile
    innovative Ausblicke bzw. Lösungsansätze
  • Sachlicher Gehalt
    sachliche Richtigkeit
    Begriffs- und Theoriekenntnisse
    Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes
  • Planung, Aufbau, Gedankenführung
    Nachvollziehbare Auswahl der Thesen
    Darstellung von verschiedenen Positionen in Bezug auf die Thesen
    Logische, stringente und reflektierte Argumentation
    plausible und belegbare Schlussfolgerungen
  • Sprache und Auftreten
    Sachgerechte und klare Fachsprache in Thesenpapier und Prüfung
    Zielführende Gestaltung der Ausführungen
  • Erfüllung der Lernziele des Moduls und abschließender Kommentar


 Download der Kriterien als PDF

 

Stand: September 2017 Für das Studium ohne Abitur gibt es an nordrhein-westfälischen Universitäten verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Wenn Sie zu der Gruppe der beruflich Qualifizierten mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit gehören und einen Beruf erlernt haben, der keine Affinität zum Studium der Sozialwissenschaft aufweist, müssen Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine Zugangsprüfung ablegen. Mehr Informationen zu den verschiedenen Zugangsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der zentralen Studienberatung

Die Zugangsprüfung soll sicherstellen, dass Sie die notwendigen Vorkenntnisse für das Studium der Sozialwissenschaft mitbringen, und erstreckt sich auf die Fachbereiche Politikwissenschaft und Statistik. In der Prüfung werden keine Studieninhalte abgefragt, sondern grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse, die Sie brauchen, um das Studium in diesen Fächern erfolgreich absolvieren zu können.

Die Zugangsprüfung an der Fakultät für Sozialwissenschaft umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von zwei Zeitstunden. Die Prüfungsleistungen werden einzeln bewertet und aus den Einzelnoten eine Durchschnittsnote gebildet. Mit dieser Note nehmen Sie dann am Zulassungsverfahren für den BA-Studiengang Sozialwissenschaft teil.

Vorbereitung auf die Zugangsprüfung
Sie sollten sich frühzeitig auf die Zugangsprüfung vorbereiten. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen und nicht erst die Einladung der Hochschule abzuwarten.

Erster Prüfungsteil: Fachorientierung und Englischkenntnisse
Als Voraussetzung für ein sozialwissenschaftliches Studium sind ausreichende Englischkenntnisse unerlässlich. Darum werden Sie in der schriftlichen Prüfung einen kurzen fachbezogenen englischen Text zu lesen bekommen, der dem Schwierigkeitsgrad entspricht, mit dem Sie auch während Ihres Studiums rechnen müssen. Zu diesem Text müssen Sie (auf Deutsch) einige Fragen schriftlich beantworten. Sie können sich ein Wörterbuch mitbringen. Zur Vorbereitung sollten Sie Ihre Englischkenntnisse auffrischen, z. B. durch die Lektüre englischsprachiger Bücher oder Zeitungen.
Bei Fragen zu diesem Prüfungsteil wenden Sie sich an: Prof. Dr. Sören Petermann (Soziologie / Stadt und Region) Tel.: 0234/32-28706 (Sekretariat), Gebäude GD E1/343 E-Mail: staresoz@rub.de
oder
Prof. Dr. Manfred Wannöffel (Gemeinsame Arbeitsstelle RUB-IGM) Tel.: 0234/32-22929, Konrad-Zuse-Str. 16 E-Mail: manfred.wannoeffel@rub.de

Zweiter Prüfungsteil: Mathematikkenntnisse
Für die Methodenausbildung im Rahmen des sozialwissenschaftlichen Studiums – insbesondere für die sozialwissenschaftliche Statistik – sind grundlegende Kenntnisse der Schulmathematik von Bedeutung. Die schriftliche Zugangsprüfung umfasst daher einen Mathematikteil, in dem Sie Rechenaufgaben aus folgenden Themengebieten lösen müssen:

  •     Rechnen mit Indizes (Folgen und Reihen).
  •     Prozentrechnung
  •     Arithmetische Mittelwerte berechnen.
  •     Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung (Wahrscheinlichkeiten beim Münzwurf oder Würfeln, beim Ziehen aus einer Urne).
  •     Allgemein: Mathematische Funktionen berechnen.
  •     Rechnen mit dem Summenzeichen.
  •     Lösung von einfachen Gleichungssystemen mit einer oder zwei Unbekannten.
  •     Geometrie: Geraden in ein Koordinatensystem einzeichnen, Steigung und Achsenabschnitt bestimmen.
  •     Zur Auffrischung Ihrer Mathekenntnisse können folgende Lehrbücher hilfreich sein:
  •     Werner Poguntke: Keine Angst vor Mathe. 3., überarb. Aufl. 2008, Vieweg+Teubner, ISBN 978-3-8348-0608-6. [ohne Wahrscheinlichkeitsrechnung]
  •     Arnfried Kemnitz: Mathematik zum Studienbeginn, 10. Aufl. 2011, Springer, ISBN 978-3-8348-8258-5
  •     Guido Walz u.a.: Brückenkurs Mathematik, 3. Aufl. 2011, Springer, ISBN 978-3-8274-2763-2.

Bei Fragen zu diesem Prüfungsteil wenden Sie sich an: Dipl. Soz.wiss. Sebastian Jeworutzki Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und Statistik Tel.: 0234/32-22006 Gebäude: GD 2/313 E-Mail: sebastian.jeworutzki@rub.de

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Täuschungsversuche -wie die Verwendung von Plagiaten in wissenschaftlichen Arbeiten- können weitreichende Folgen für das weitere Studium haben. Wir dokumentieren an dieser Stelle beispielhaft Fälle von Täuschungen beziehungsweise Täuschungsversuchen.

Mehrfachplagiat im BA-Studium
Am Ende des Wintersemesters 2007/2008 ist ein Bachelor Student an der Fakultät für Sozialwissenschaft der Ruhr Universität Bochum als Plagiator aufgefallen. Im Rahmen einer aufwändigen Recherche konnten Mitarbeiter der Fakultät umfangreiche Täuschungen bzw. Täuschungsversuche in insgesamt vier schriftlichen Prüfungsleistungen (eine Hausarbeit, drei Essays) nachweisen. Trotz eines bereits recht frühzeitig bestehenden Verdachts hat sich der Student als wenig einsichtig gezeigt und die Täuschungsversuche jeweils erst nach Vorlage umfangreichen Beweismaterials eingeräumt.
In allen Fällen hatte der Student längere Textpassagen wortgleich aus anderen Quellen übernommen, ohne diese Übernahme in irgendeiner Form kenntlich zu machen. Bis auf wenige Sätze stammten alle von ihm eingereichten fraglichen Arbeiten nicht von ihm. Die fragliche Hausarbeit war beispielsweise von dem Studenten in einer der einschlägigen Hausarbeitsbörsen im Internet gekauft und anschließend unter seinem Namen inklusive der von ihm unterschriebenen fakultätsüblichen Eigenständigkeitserklärung eingereicht worden. Bei den anderen, kürzeren Arbeiten handelt es sich um Übernahmen aus verschiedenen Quellen (Zeitung, Fachbuch, fremde Hausarbeit).
Der Dekan hat die ausführliche Dokumentation mit dem Nachweis der Plagiate an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Sozialwissenschaft übergeben. Der Prüfungsausschuss hat angesichts des vorgelegten Materials den Fall an den Kanzler der Ruhr Universität mit der Bitte weitergeleitet, den Vorfall mit einem Ordnungsgeld nach § 63 Abs. 5 Hochschulgesetz zu ahnden.

Atteste zur Abmeldung von Klausuren, müssen direkt beim Sekretariat des Lehrstuhls, an dem die Klausur geschrieben wird, eingereicht werden

Zuständig sind die jeweiligen Fachberater:innen:

  • 1-Fach Sowi: Corinna Land
  • KIG: Till Stefes
  • PWG: Marcus Reinecke

Vorlage des Formblatt 5, aktuelles Transcript, aktuelle Studienbescheinigung
Voraussetzung für die weitere BAFÖG Zahlungen:

    BA 1: 100 CPs mit Ende des 4. Fachsemesters
    BA 2: 40 CP pro Fach und 20 CP des Optionalbereichs mit Ende des 4 Semesters

  • Der ASTA (Ihre Studierendenvertretung) kann für Sie beglaubigte Kopien erstellen.
  • Für die Zweitausfertigung werden gem. § 1 der „Satzung über die Gebühren für die Zweitausfertigung“ vom 16.01.2004 Gebühren in Höhe von 25 € erhoben. Bitte wenden Sie sich an das Team des Prüfungsamtes.