Grundsätzlich gilt, dass die Prüfer/innen in der Lehre des entsprechenden Studienganges tätig gewesen und hauptamtliche Mitglieder der Fakultät sein müssen.
Lehrbeauftragte und Externe können nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt gewählt werden. Für die einzelnen Studiengänge gelten zudem die folgenden Einschränkungen.
Bachelorstudiengänge
Masterstudiengänge
Eine aktuelle Liste aller Lehrenden der Fakultät einschließlich ihrer Funktion findet sich im Sowi-Info des jeweiligen Semesters. (Druckversion ohne Änderungen: ) auf den Seiten 4ff:.
Die vollständigen Anmeldeunterlagen zu Abschlussarbeiten müssen in Papierform an das Prüfungsamt gesendet werden. Eine Anmeldung per E-Mail ist leider nicht möglich.
Die Abschlussarbeiten im Bachelor und Master werden digital über Submit Exam eingereicht. Sobald Sie die Arbeit anmelden, erhalten Sie vom Prüfungsamt entsprechende Informationen. Alle, die bereits angemeldet und keinen Zugangscode für Submit Exam erhalten haben, geben ihre Arbeit weiterhin per eMail an die Gutachter:innen und mit dem Prüfungsamt im CC ab.
Rahmenordnung der Ruhr-Universität Bochum zur elektronischen Einreichung von Abschlussarbeiten
Die Arbeit ist nach den Kriterien der Erstellung einer wissenschaftlichen Hausarbeit zu verfassen.
Die unterschriebene (!) Eigenständigkeitserklärung muss als allerletztes Blatt digital mit eingebunden werden.
Deckblatt und letzte Seite sind wie folgt zu gestalten
Mündliche Abschlussprüfungen können sowohl per Videokonferenz als auch in Präsenz abgehalten werden. Die Anmeldung dazu erfolgt wie üblich über das Prüfungsamt. Das Anmeldeformular muss eine Woche vor der Prüfung im Prüfungsamt eingegangen sein. Als Bestätigung der Prüfer*innen reicht deren email. Eine Unterschrift der Prüfer*innen ist nicht erforderlich.
Bewertungskriterien für Modulprüfungen
Wichtigstes Kriterium für alle Modulprüfungen ist die Erreichung der Lernziele für das entsprechende Modul. Insofern muss bei allen Modulprüfungen die Modulbeschreibung präsent sein
Weiteres grundsätzliches Bewertungskriterium ist die Verortung des Studierenden auf einer einfachen Skala ausgehend von der Reproduktion über das Verstehen und den Transfer hin zur Beurteilung von Wissen. Für eine gute oder sehr gute Note ist es in jedem Fall Voraussetzung, dass die Studierenden Leistungen auf einer höheren Ebene als der Reproduktion erbringen. In Abhängigkeit vom Studienfortschritt (Studienstart, fortgeschrittene Bachelorphase, Masterphase) sind sodann jeweils höhere Ebenen und Anforderungen zugrunde zu legen.
Die folgenden Kriterienlisten sollen als zusätzliche Hilfestellung dienen, die Leistungen der Kan-didat*innen im Detail zu bewerten. Für mündliche Prüfungen sollen die Kandidat*innen ein Thesenpapier einreichen, das als inhaltlicher Ausgangspunkt für das Prüfungsgespräch dient.
Die Kriterienlisten sollen auch dazu beitragen, die Gleichwertigkeit der verschiedenen Prüfungs-formen transparent zu machen. Insofern sind sie auch auf weitere Formen (Posterpräsentationen, Projektberichte, Erstellung von Präsentationen und Internetangeboten etc.) zu übertragen.
Die Bewertung ist den Studierenden in geeigneter Form zugänglich zu machen.
Schriftliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen
Download der Kriterien als PDF
Ein Antrag auf einen Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn durch ein fachärztliches (bei psychischen Behinderungen bzw. psychischen chronischen Krankheiten Fachärztin/Facharzt für psychosomatische Medizin oder Psychiatrie) Zeugnis glaubhaft gemacht wird, dass die oder der Studierende wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher bzw. psychischer Behinderung oder chronischer Krankheit nicht in der Lage ist, eine Prüfung ganz oder teilweise wie vorgesehen abzulegen. In dem fachärztlichen Zeugnis sind zudem die konkreten Nachteilsausgleiche, also die zu ergreifenden Maßnahmen, aufzuführen. Für den Antrag sowie für das fachärztliche Zeugnis ist das folgende Formular zu verwenden:
Antrag auf Nachteilsausgleich bei Behinderung oder chronischer Krankheit
Der Antrag wird gestellt an den Prüfungsausschuss der Fakultät, bzw. im 2-Fächer-Modell an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss. Bitte beachten Sie, dass diese Gremien nicht ständig tagen, so dass eine Entscheidung nicht kurzfristig erfolgen kann. Gewährt der Prüfungsausschuss auf Grundlage des ärztlichen Zeugnisses und des Antrags einen Nachteilsausgleich, so stellt er einen Bescheid aus, aus dem hervorgeht, welche Nachteilsausgleiche für welche Prüfungsleistungen erfolgen.
Der Bescheid ist von den Studierenden nach Prüfungsanmeldung, jedoch spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung, beim jeweiligen Lehrstuhl vorzuzeigen, so dass weitere Modalitäten zwischen der oder dem Studierenden und dem Lehrstuhl geklärt werden können.
Täuschungsversuche -wie die Verwendung von Plagiaten in wissenschaftlichen Arbeiten- können weitreichende Folgen für das weitere Studium haben. Wir dokumentieren an dieser Stelle beispielhaft Fälle von Täuschungen beziehungsweise Täuschungsversuchen.
Mehrfachplagiat im BA-Studium
Am Ende des Wintersemesters 2007/2008 ist ein Bachelor Student an der Fakultät für Sozialwissenschaft der Ruhr Universität Bochum als Plagiator aufgefallen. Im Rahmen einer aufwändigen Recherche konnten Mitarbeiter der Fakultät umfangreiche Täuschungen bzw. Täuschungsversuche in insgesamt vier schriftlichen Prüfungsleistungen (eine Hausarbeit, drei Essays) nachweisen. Trotz eines bereits recht frühzeitig bestehenden Verdachts hat sich der Student als wenig einsichtig gezeigt und die Täuschungsversuche jeweils erst nach Vorlage umfangreichen Beweismaterials eingeräumt.
In allen Fällen hatte der Student längere Textpassagen wortgleich aus anderen Quellen übernommen, ohne diese Übernahme in irgendeiner Form kenntlich zu machen. Bis auf wenige Sätze stammten alle von ihm eingereichten fraglichen Arbeiten nicht von ihm. Die fragliche Hausarbeit war beispielsweise von dem Studenten in einer der einschlägigen Hausarbeitsbörsen im Internet gekauft und anschließend unter seinem Namen inklusive der von ihm unterschriebenen fakultätsüblichen Eigenständigkeitserklärung eingereicht worden. Bei den anderen, kürzeren Arbeiten handelt es sich um Übernahmen aus verschiedenen Quellen (Zeitung, Fachbuch, fremde Hausarbeit).
Der Dekan hat die ausführliche Dokumentation mit dem Nachweis der Plagiate an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Sozialwissenschaft übergeben. Der Prüfungsausschuss hat angesichts des vorgelegten Materials den Fall an den Kanzler der Ruhr Universität mit der Bitte weitergeleitet, den Vorfall mit einem Ordnungsgeld nach § 63 Abs. 5 Hochschulgesetz zu ahnden.
Atteste zur Abmeldung von Klausuren, müssen direkt beim Sekretariat des Lehrstuhls, an dem die Klausur geschrieben wird, eingereicht werden
Zuständig sind die jeweiligen Fachberater:innen:
Vorlage des Formblatt 5, aktuelles Transcript, aktuelle Studienbescheinigung
Voraussetzung für die weitere BAFÖG Zahlungen:
BA 1: 100 CPs mit Ende des 4. Fachsemesters
BA 2: 40 CP pro Fach und 20 CP des Optionalbereichs mit Ende des 4 Semesters