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Werkstudierendenstellen

Eine Werkstudierendentätigkeit in einem Unternehmen oder einer Organisation, kann eine gute Möglichkeit sein, wertvolle Erfahrungen in eigenen Fachgebiet zu sammeln, die Studieninhalte in der Praxis anzuwenden und gleichzeitig Geld zu verdienen. Es sind jedoch einige Voraussetzungen und Regeln zu beachten:

  • Als Werkstudierenden müssen Sie in Vollzeit an einer Hochschule oder einer Universität immatrikuliert sein.
  • Während der Vorlesungszeiten dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen oder einer Organisation arbeiten. Die Höhe des Entgelts ist dabei unerheblich. In den Semesterferien dürfen Sie auch mehr Stunden arbeiten.
  • Als Werkstudierende zahlen weder Sie noch Ihr Arbeitgeber für Ihre Beschäftigung Beiträge in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein. Lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung fällt an.